1. Das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 14.07.2010 -
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die am 12.05.1968 geborene Klägerin nahm zum 01.10.1997 bei der Hansestadt W. eine Beschäftigung als Krankenschwester im städtischen Krankenhaus auf. Sie ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di.
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