Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der Rechtsanwaltsbeiordnung für ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Dort begehrt er die Aufhebung eines Bescheids der Beklagten in der Gestalt eines Widerspruchsbescheids, mit dem erworbene Anwartschaften in der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger berechnet und festgestellt wurden, sowie die Verpflichtung, dass ihm anstelle dessen gezahlte Beiträge nebst Zinsen erstattet werden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|