Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander, Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers, Erstattungsstreit zwischen Pflegekasse und Berufsgenossenschaft über Differenzbetrag zwischen zwei Pflegestufen
LSG Saarland, Urteil vom 12.10.2005 - Aktenzeichen L 2 U 9/03
DRsp Nr. 2008/9052
Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander, Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers, Erstattungsstreit zwischen Pflegekasse und Berufsgenossenschaft über Differenzbetrag zwischen zwei Pflegestufen
War eine einem Arbeitsunfall verletzte Person schon vor dem Unfall hilflos bzw pflegebedürftig, so hat die Pflegekasse in einem Erstattungsverfahren nach § 105SGB X keinen Anspruch gegen die Unfallversicherung auf Erstattung des Differenzbetrages zweier Pflegestufen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]