Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 24. November 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits aus beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, in welchem Umfang die Beklagte dem Kläger Aufwendungen zu erstatten hat.
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