LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 23.06.2011
L 10 R 648/09
Normen:
SGB X § 102; SGB II § 25;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 24.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 R 313/07

ErstattungsanspruchÜbergangsgeldUmfang der Leistungspflicht der Rentenversicherung an den Grundsicherungsträger

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.06.2011 - Aktenzeichen L 10 R 648/09

DRsp Nr. 2012/9187

ErstattungsanspruchÜbergangsgeldUmfang der Leistungspflicht der Rentenversicherung an den Grundsicherungsträger

Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 24. November 2009 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits aus beiden Rechtszügen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 102; SGB II § 25;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, in welchem Umfang die Beklagte dem Kläger Aufwendungen zu erstatten hat.