Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. August 2008 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 335,82 EUR zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 335,82 EUR festgesetzt.
Im Streit steht, ob die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Erstattung von 335,82 EUR hat.
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