Erstattungsanspruch eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung gegen eine gesetzliche Krankenkasse bei einem Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2012 - Aktenzeichen L 11 KR 3036/10
DRsp Nr. 2012/15156
Erstattungsanspruch eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung gegen eine gesetzliche Krankenkasse bei einem Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln
1. Im Erstattungsverhältnis zwischen einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und einer gesetzlichen Krankenkasse nach § 105 Abs 1 S 1 SGB 10 über einen Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln sind die formalen Verordnungsbestimmungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinien) in der Fassung vom 16.3.2004 (juris: HeilMRL) für eine Erstverordnung unbeachtlich, wenn die Gesamtverordnungsmenge nicht überschritten wird.2. Dem steht § 105 Abs 2 SGB 10 nicht entgegen. (Revision vom Senat zugelassen und beim BSG unter dem Az.: B 1 KR 27/12 R anhängig.
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