Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. April 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 100 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die vollständige Erstattung von Kosten für Heilmittel im Zeitraum vom 16. bis 29.6.2005 iH von weiteren 100 Euro.
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