Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 27.02.2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 12.838,53 € festgesetzt.
Die klagende Berufsgenossenschaft begehrt von der beklagten Krankenkasse die Erstattung von 12.838,53 € für erbrachte Leistungen (stationäre Krankenhausbehandlung, Heilmittel, Verletztengeld einschließlich Sozialversicherungsbeiträge) an den 1957 geborenen H. W. (im Folgenden: W) im Zeitraum 01.08. bis 28.12.2009.
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