1. Das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 7. Dezember 2017 sowie der Bescheid vom 9. September 2015 in der Fassung des Bescheids vom 17. Dezember 2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 14. September 2016 werden aufgehoben, soweit mehr als 1.491,15 Euro einbehalten worden sind, und die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 210 Euro zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. 3. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Klage- und Berufungsverfahren zu 12 Prozent. Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten. 4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|