SG Altenburg, vom 16.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 SF 2150/06
Erstattungsanspruch der Staatskasse bei Überzahlung der Sachverständigenvergütung
LSG Thüringen, Beschluss vom 12.06.2007 - Aktenzeichen L 6 B 131/06 SF
DRsp Nr. 2007/20586
Erstattungsanspruch der Staatskasse bei Überzahlung der Sachverständigenvergütung
Es entsteht ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch der Staatskasse auf Erstattung der Überzahlung, wenn die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle die Vergütung eines Sachverständigen zu Unrecht festsetzt. Dabei ist § 214 Abs. 2BGB weder direkt noch entsprechend anwendbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]