Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 2. September 2014 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 789,45 € zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 789,45 € festgesetzt.
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