Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 17.10.2018 geändert. Der Klägerin zu 4) wird ab dem 16.10.2018 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin S beigeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|