Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts M. vom 21. September 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 23.308,25 € festgesetzt
Die beteiligten Sozialhilfeträger streiten um die Erstattung von Leistungen in Höhe von 23.308,25 €.
Die Hilfeempfängerin (M), geboren 1976, stammt ursprünglich aus Ö. bzw. T. (Zuständigkeitsbereich des beigeladenen Landkreises Karlsruhe).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|