Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.07.2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 1526,37 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin beansprucht als örtlicher Träger der Sozialhilfe von der beklagten Pflegekasse die Erstattung von Reparaturkosten für einen Treppenlift.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|