Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 19. November 2019 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen .
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Kosten für Liposuktionsbehandlungen in Höhe von insgesamt 17.030,12 Euro.
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