LSG Bayern - Urteil vom 22.11.2016
L 7 R 5149/16 B PKH
Normen:
SGB IV § 27 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 25.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 47 R 296/16

Erstattung von Beiträgen zur SozialversicherungBetriebsprüfungsbescheidBeginn der VerjährungRechtmäßiger Bescheid

LSG Bayern, Urteil vom 22.11.2016 - Aktenzeichen L 7 R 5149/16 B PKH

DRsp Nr. 2016/20067

Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung Betriebsprüfungsbescheid Beginn der Verjährung Rechtmäßiger Bescheid

1. Da es sich bei dem Erstattungsverfahren um ein selbständiges Verfahren handelt, das einen eigenen Antrag voraussetzt, kommt es für den Eintritt der Verjährung allein auf den Erstattungsantrag an. 2. Für das Verfahren der Erstattung kommt es dabei nicht darauf an, ob die Beiträge zum damaligen Zeitpunkt rechtmäßig bzw. aufgrund eines rechtmäßigen Bescheids erhoben wurden. 3. Für die Frage des Beginns der Verjährung ist abzustellen auf den Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 25. August 2016 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

SGB IV § 27 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.