BSG - Urteil vom 17.01.1991
7 RAr 72/90
Normen:
SGB I § 48 Abs. 1 ; SGB X § 50 Abs. 1 S. 1, § 48 ;
Fundstellen:
BSGE 68, 107
SozR 3-1300 § 50 Nr. 7

Erstattung überzahlten Arbeitslosengeldes bei Abzweigung nach § 48 SGB I an Dritte

BSG, Urteil vom 17.01.1991 - Aktenzeichen 7 RAr 72/90

DRsp Nr. 1998/7968

Erstattung überzahlten Arbeitslosengeldes bei Abzweigung nach § 48 SGB I an Dritte

1. Der Bezieher von Arbeitslosengeld muß nach rückwirkender Aufhebung der Leistungs-Bewilligung dem Arbeitsamt auch die Beträge erstatten, die durch Abzweigung nach § 48 SGB I an einen Dritten ausbezahlt worden sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB I § 48 Abs. 1 ; SGB X § 50 Abs. 1 S. 1, § 48 ;

Gründe:

I.

Streitig ist die Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg).

Die Beklagte bewilligte dem Kläger ab 5. August 1986 Alg für 312 Tage in Höhe von wöchentlich 278,40 DM. Der Kläger lebte von seiner Ehefrau getrennt, bei der sich auch das gemeinsame Kind Michaela (geboren 1984) befand. Er hat noch eine weitere Tochter aus erster Ehe (Elke, geboren 1971).