LSG Bayern - Beschluss vom 26.03.2018
L 11 AS 218/18 B PKH
Normen:
SGG § 172 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b);
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 21.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 AS 43/18

Erstattung der zusätzlichen Aufwendungen für die Beschaffung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung

LSG Bayern, Beschluss vom 26.03.2018 - Aktenzeichen L 11 AS 218/18 B PKH

DRsp Nr. 2018/14633

Erstattung der zusätzlichen Aufwendungen für die Beschaffung einer Wegeunfähigkeitsbescheinigung

Tenor

I.

Die mit Schreiben vom 15.02.2018 erhobene Beschwerde wird verworfen.

II.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.02.2018 wird verworfen.

III.

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 172 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b);

Gründe

I.