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Streitig ist, ob die Beklagte dem Kläger die Kosten für den im Widerspruchsverfahren tätig gewordenen Rechtsanwalt zu erstatten hat.
Der 1945 geborene Kläger bezieht seit 1992 Anschluss-Arbeitslosenhilfe (Alhi), unterbrochen durch Selbstständigkeit sowie die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme in den Jahren 1996/1997.
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