Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. April 2007 geändert und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Der Kläger begehrt von der beklagten Krankenkasse die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl.
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