Die Beschwerden gegen die Beschlüsse des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 5 Juni 2013 werden zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführer für die Beschwerdeverfahren zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten über die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Bescheide des Antragsgegners im Rahmen des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
Die Antragsteller sind verheiratet und beziehen vom Antragsgegner als Bedarfsgemeinschaft mit ihren Kindern laufende Leistungen nach dem SGB II. Der Antragsteller betreibt als Selbstständiger einen Imbissstand.
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