Der Kläger ist Verwalter in dem am 1. September 1997 eröffneten Konkurs über das Vermögen der D. M. Chemische Reinigung GmbH. Der Beklagte war für die Gesellschaft tätig, seit 1981 als Prokurist und ab 1987 als Geschäftsführer. Er war zudem am Stammkapital der Gesellschaft mit 20 % beteiligt.
Die GmbH und der Beklagte haben eine Vereinbarung über den Abschluß einer Direktversicherung nach dem BetrAVG geschlossen. Danach wurden die Bruttobezüge des Beklagten mit Wirkung vom 1. Oktober 1978 um damals 221,68 DM vermindert. Die Gesellschaft verpflichtete sich, diesen Betrag für die Direktversicherung sowie die insoweit anfallende Lohn- und Kirchensteuer zu verwenden. Die Gesellschaft als Versicherungsnehmer sollte für den Beklagten ein unwiderrufliches Bezugsrecht begründen.
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