Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. Oktober 2005 und der Bescheid der Beklagten vom 18. Juli 2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16. Oktober 2003 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin mit Wirkung vom 01. Januar 2010 an die Beigeladene zu überweisen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Klägerin und die Beklagte tragen die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte.
Die Beklagte hat der Klägerin die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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