Ermittlung der Belastungsgrenze in der Krankenversicherung, Einnahmen zum Lebensunterhalt
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2006 - Aktenzeichen L 11 KR 4861/05
DRsp Nr. 2007/19890
Ermittlung der Belastungsgrenze in der Krankenversicherung, Einnahmen zum Lebensunterhalt
Zweckgebundene Zuwendungen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, wie z.B. Pflegegeld, Blindenzulage oder die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz zählen nicht zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt nach § 62 Abs. 2 S. 4 SGB V. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]