OLG Düsseldorf - Urteil vom 15.03.2007
I-2 U 108/05
Normen:
ArbNErfG § 9 Abs. 1 ; BGB § 242 ; BGB § 259 ;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 11.08.2005

Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der Auskunftspflicht des Arbeitgebers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2007 - Aktenzeichen I-2 U 108/05

DRsp Nr. 2008/5658

Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der Auskunftspflicht des Arbeitgebers

1. Die Entstehung eines Vergütungsanspruchs des Arbeitnehmererfinders ist unabhängig vom Nachweis der tatsächlichen Schutzrechtserteilung nur die objektive Möglichkeit hierzu. 2. Die Höhe der Arbeitnehmervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbErfG ist anhand des konkreten Einzelfalls und der objektiv vom Arbeitgeber aus der Verwertung erzielbaren Vorteile zu bestimmen. Sie ist betriebsbezogen und nicht als abstrakter wirtschaftlicher Wert nach bestimmten Regeln festzulegen. Wird sie nach dem Kriterium der Lizenzanalogie berechnet, das heißt unter Zugrundelegung der hypothetischen Lizenzgebühr, die der Arbeitgeber bei Erwerb einer ausschließlichen Lizenz auf dem freien Markt bezahlen müsste, ist der so bestimmte Wert noch einer betriebsbezogenen Prüfung zu unterziehen. 3. Der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers orientiert sich an der Schutzfähigkeit der Erfindung. Ist der Hauptanspruch der Erfindung im Einspruchsverfahren durch Aufnahme einschränkender Merkmale eingeschränkt worden, wirkt sich dies unmittelbar auch auf die Vergütung des Arbeitnehmererfinders aus.