Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (BA) ua zur Gewährung höheren Übergangsgeldes, zu dessen rechtzeitiger Auszahlung sowie zur Erstattung von Kosten des Verwaltungsverfahrens. Ferner wendet er sich gegen die ihm abverlangte Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises. Erstmals im Berufungsverfahren begehrt der Kläger die Verurteilung der Landesversicherungsanstalt (LVA) Baden zur Korrektur seines Versicherungsverlaufs sowie der BA ua zu Schadensersatz aus Amtshaftung und zur Zahlung von Übergangsgeld für die Zeit von 1983 bis 1988.
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