LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.09.2000
L 5 KA 4960/99
Normen:
Ärzte-ZV § 31a Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 115a § 115b § 116 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 20.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KA 1941/98

Ermächtigung von Krankenhausärzten, Anspruch auf Ermächtigung bei qualitativen Unterschieden

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2000 - Aktenzeichen L 5 KA 4960/99

DRsp Nr. 2006/23625

Ermächtigung von Krankenhausärzten, Anspruch auf Ermächtigung bei qualitativen Unterschieden

1. Nur bei einer Minderversorgung der Versicherten kommt eine Ermächtigung von Krankenhausärzten, die ausschließlich dazu dient, Versorgungslücken zu schließen, in Betracht. Dies gilt auch nach der Neuregelung der §§ 115a und 115b SGB V. 2. Die niedergelassenen Ärzte entsprechen aufgrund ihres im Verhältnis zu den Krankenhausärzten gleichwertigen Ausbildungsstandes dem Versorgungsanspruch der Versicherten in qualitativer Hinsicht voll, so dass qualitative Unterschiede keinen Anspruch auf Ermächtigung begründen können. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

Ärzte-ZV § 31a Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 115a § 115b § 116 S. 2 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 20.10.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KA 1941/98