Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 26.05.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der vorliegende Rechtsstreit geht um Ansprüche auf Urlaubsabgeltung, sowie um Urlaubsgeld und eine Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag über Sonderleistungen für die Beschäftigten des Einzelhandels Rheinland-Pfalz.
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