LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.01.2012
6 Sa 396/11
Normen:
MTV-Einzelhandel-RP § 11 Nr. 11;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 26.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 66/11

Erlöschen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.01.2012 - Aktenzeichen 6 Sa 396/11

DRsp Nr. 2012/4639

Erlöschen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

1. Gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche erlöschen nicht, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraumes erkranken und deswegen arbeitsunfähig sind. 2. Der Urlaubsabgeltungsanspruch stellt in diesem Fall eine auf eine finanzielle Vergütung im Sinne von Artikel 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie gerichtete reine Geldforderung dar, der mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht und in seinem Bestand unberührt bleibt, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers auch über das Ende des Übertragungszeitraumes am 31. März des Folgejahres und darüber hinaus fortbesteht.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 26.05.2011 - 5 Ca 66/11 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MTV-Einzelhandel-RP § 11 Nr. 11;

Tatbestand:

Der vorliegende Rechtsstreit geht um Ansprüche auf Urlaubsabgeltung, sowie um Urlaubsgeld und eine Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag über Sonderleistungen für die Beschäftigten des Einzelhandels Rheinland-Pfalz.