Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 04.10.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung, insbesondere um die Frage, ob durch einen gerichtlichen Vergleich derartige Ansprüche mit erledigt wurden.
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