Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 28.02.2011 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die beschwerdeführende Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung des ihr Prozesskostenhilfe gewährenden Beschlusses.
Das Arbeitsgericht hat der Klägerin durch Beschluss vom 01.12.2008 unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung bewilligt.
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