LAG München - Urteil vom 07.05.2008
11 Sa 1000/07
Normen:
TzBfG § 9 ;
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim, vom 21.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 498/06

Erhöhung der Wochenarbeitszeit

LAG München, Urteil vom 07.05.2008 - Aktenzeichen 11 Sa 1000/07

DRsp Nr. 2008/18475

Erhöhung der Wochenarbeitszeit

»Ein einklagbarer Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit ist nicht nur dann ausgeschlossen, wenn dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen, sondern auch dann, wenn sich besser geeignete Konkurrenten um den freien Arbeitsplatz bewerben. Die Feststellung, dass der Anspruchsteller geeignet ist, begründet keinen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung, wenn die Mitbewerber besser geeignet sind.«

Normenkette:

TzBfG § 9 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch der teilzeitbeschäftigten Klägerin gegen die Beklagte auf Annahme ihres Angebots auf Erhöhung ihrer Wochenarbeitszeit auf eine Vollzeitbeschäftigung.

Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Klägerin ist seit 16. Mai 2002 als Arbeitnehmerin bei der Niederlassung BRIEF R. in deren Abteilung 33, Auslieferung, im Zustelldienst beschäftigt. Nach ihrem Vortrag hatte die Klägerin in den Jahren von 1976 bis 1978 eine Berufsausbildung als Postjungbotin bei der Deutschen Bundespost abgeschlossen. Anschließend war sie 2 Jahre als Zustellerin tätig und ist im Jahr 1980 auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis zur Anstellung ausgeschieden.