Die Parteien streiten über einen Anspruch der teilzeitbeschäftigten Klägerin gegen die Beklagte auf Annahme ihres Angebots auf Erhöhung ihrer Wochenarbeitszeit auf eine Vollzeitbeschäftigung.
Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Klägerin ist seit 16. Mai 2002 als Arbeitnehmerin bei der Niederlassung BRIEF R. in deren Abteilung 33, Auslieferung, im Zustelldienst beschäftigt. Nach ihrem Vortrag hatte die Klägerin in den Jahren von 1976 bis 1978 eine Berufsausbildung als Postjungbotin bei der Deutschen Bundespost abgeschlossen. Anschließend war sie 2 Jahre als Zustellerin tätig und ist im Jahr 1980 auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis zur Anstellung ausgeschieden.
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