LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 20.10.2009
L 2 U 292/07
Normen:
SGB VII § 56;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 24.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 68 U 77/05

Erhöhung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Chronifizierung

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2009 - Aktenzeichen L 2 U 292/07

DRsp Nr. 2009/28137

Erhöhung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Chronifizierung

Allein die Chronifizierung eines Krankheitsbildes rechtfertigt die Erhöhung der MdE nicht, da allein der chronische Verlauf einer Erkrankung nichts über die verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens aussagt.

Da allein der chronische Verlauf einer Erkrankung nichts über die verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens aussagt, rechtfertigt er allein nicht die Erhöhung der MdE. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.

Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 56;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung über den 28. Februar 2003 hinaus.