Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. Oktober 2007 wird zurückgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung über den 28. Februar 2003 hinaus.
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