LSG Thüringen - Urteil vom 24.01.2005 L 6 RA 13/04
Normen:
AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 1 S. 2, Anl. 1 Nr. 1 ; EinigugsV Art. 17 Art. 19 S. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; ZAVtIV § 1 ; ZAVtIVDBest 2 § 1 Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Nordhausen, vom 13.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 RA 1171/03
Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz durch Wasserwirtschaftsdirektionen der ehemaligen DDR
LSG Thüringen, Urteil vom 24.01.2005 - Aktenzeichen L 6 RA 13/04
DRsp Nr. 2008/20589
Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz durch Wasserwirtschaftsdirektionen der ehemaligen DDR
1. Wasserwirtschaftsdirektionen der ehemaligen DDR erfüllen nicht die betrieblichen Voraussetzungen für die Zugehörigkeit der Beschäftigten zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz.2. Nach § 1 Abs. 2 ZAVtIVDBest 2 sind den Beschäftigten in den volkseigenen Betrieben nur die tatsächlich in den ausdrücklich genannten Betrieben tätigen Beschäftigten gleichgestellt und nicht die Personen, die in nachgeordneten Behörden oder Betrieben arbeiteten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 1 S. 2, Anl. 1 Nr. 1 ; EinigugsV Art. 17 Art. 19 S. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; ZAVtIV § 1 ;
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