LSG Thüringen - Urteil vom 10.09.2007
L 6 R 680/05
Normen:
AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 § 5 Abs. 1 § 8, Anl. 1 Nr. 1 ; ZAVtIV § 1 ; ZAVtIVDBest 2 § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 2 § 3 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
SG Meiningen - S 7 RA 788/03 - 09.08.2005,

Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen für die Zugehörigkeit der Beschäftigten zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz durch den VE Kreisbetrieb für Landtechnik Sonneberg

LSG Thüringen, Urteil vom 10.09.2007 - Aktenzeichen L 6 R 680/05

DRsp Nr. 2008/20594

Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen für die Zugehörigkeit der Beschäftigten zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz durch den VE Kreisbetrieb für Landtechnik Sonneberg

Die Zuordnung eines VEB zur industriellen Produktion hängt entscheidend davon ab, welche Aufgabe ihm das Gepräge gegeben hat. Der verfolgte Hauptzweck des VEB muss auf die industrielle, massenhafte und standardisierte Fertigung, Fabrikation, Herstellung beziehungsweise Produktion nach dem sog. fordistischen Produktionsmodell von Sachgütern ausgerichtet gewesen sein. Dies war bei dem VE Kreisbetrieb für Landtechnik Sonneberg am 30.6.1990 nicht der Fall. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 § 5 Abs. 1 § 8, Anl. 1 Nr. 1 ; ZAVtIV § 1 ; ZAVtIVDBest 2 § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 2 § 3 Abs. 5 ;