Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 05.02.2009 - 4 BV 28 c/08 - abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin verpflichtet ist, den Antragsteller von den Seminarkosten in Höhe von 1.297,10 € sowie den Kosten der Unterkunft in Höhe von 665,-- € für die Teilnahme der Betriebsratsvorsitzenden R. K. am Seminar "Kompetent Führen -Training für Betriebsräte mit Leitungsaufgaben" vom 16.06. - 20.06.2008 in F. freizuhalten.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um die Erstattung von Kosten, die aus Anlass einer Betriebsräteschulung der Betriebsratsvorsitzenden Frau K. entstanden sind.
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