1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27.11.2007 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten des vorliegenden Beschlussverfahrens streiten über die Verpflichtung der Beteiligten zu 2) (Arbeitgeberin), die Beteiligte zu 3), die die Vorsitzende und das einzige Mitglied des Antragstellers und Beteiligten zu 1) (Betriebsrat) ist, von den Kosten für die Teilnahme an zwei - weiteren - Betriebsratsschulungen entstehen.
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