LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 16.06.2008
5 TaBV 3/08
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 6; BetrVG § 40 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz., vom 27.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 38/07

Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an Schulungsveranstaltungen ohne betriebsbezogenen Anlass

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.06.2008 - Aktenzeichen 5 TaBV 3/08

DRsp Nr. 2009/6272

Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an Schulungsveranstaltungen ohne betriebsbezogenen Anlass

Werden durch Schulungsveranstaltungen Grundkenntnisse vermittelt ("Agieren statt reagieren - Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten" und "Beständig ist allein der Wandel - Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten"), ist ein aktueller betrieblicher Schulungsanlass nicht erforderlich.

Tenor:

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27.11.2007 - 3 BV 38/07 - wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 37 Abs. 6; BetrVG § 40 Abs. 1;

Gründe:

I. Die Beteiligten des vorliegenden Beschlussverfahrens streiten über die Verpflichtung der Beteiligten zu 2) (Arbeitgeberin), die Beteiligte zu 3), die die Vorsitzende und das einzige Mitglied des Antragstellers und Beteiligten zu 1) (Betriebsrat) ist, von den Kosten für die Teilnahme an zwei - weiteren - Betriebsratsschulungen entstehen.