OVG Niedersachsen - Beschluss vom 29.07.2010
4 LA 59/09
Normen:
WoGG § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; WoGG § 30 Abs. 4 S. 1; SGB II § 7 Abs. 3; SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3;

Erforderlichkeit der Rechtmäßigkeit des Bescheides über die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bei Ausschluss von Wohngeld für die Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialgeld nach dem SGB II; Abhängigkeit des Ausschlusses von Wohngeld gem. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) von der Höhe des ohne den Ausschluss zu gewährenden Wohngeldes oder von der Höhe der unter Einbeziehung der Unterkunftskosten erbrachten Leistung nach dem SGB II

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.07.2010 - Aktenzeichen 4 LA 59/09

DRsp Nr. 2010/14699

Erforderlichkeit der Rechtmäßigkeit des Bescheides über die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) bei Ausschluss von Wohngeld für die Empfänger von Arbeitslosengeld und Sozialgeld nach dem SGB II; Abhängigkeit des Ausschlusses von Wohngeld gem. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) von der Höhe des ohne den Ausschluss zu gewährenden Wohngeldes oder von der Höhe der unter Einbeziehung der Unterkunftskosten erbrachten Leistung nach dem SGB II

Der Ausschluss von Wohngeld für die Empfänger von Arbeitslosen- und Sozialgeld nach dem SGB II, bei dessen Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind, nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WoGG setzt nicht voraus, dass der Bescheid über die Leistungen nach dem SGB II rechtmäßig ist. Der Ausschluss von Wohngeld nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WoGG ist weder von der Höhe des ohne den Ausschluss zu gewährenden Wohngeldes noch der Höhe der unter Einbeziehung der Unterkunftskosten erbrachten Leistungen nach dem SGB II abhängig.

Normenkette:

WoGG § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; WoGG § 30 Abs. 4 S. 1; SGB II § 7 Abs. 3; SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3;

Gründe

Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg, weil die von dem Kläger geltend gemachten Berufungszulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO nicht vorliegen.