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Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger - ein ambulanter Pflegedienst mit Sitz in Sachsen-Anhalt - gegen die beklagte Pflegekasse einen Zahlungsanspruch für Pflegeleistungen besitzt, die er für eine in Nordrhein-Westfalen wohnhafte Versicherte der Beklagten erbracht hat.
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