BSG - Beschluss vom 15.03.2018
B 6 KA 1/18 BH
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 06.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 KA 72/15
SG Hannover, vom 24.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 66 KA 219/14

Entzug einer Zulassung als ArztGrundsatzrügeKeine Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der AusgangsentscheidungNichtzulassungsbeschwerde

BSG, Beschluss vom 15.03.2018 - Aktenzeichen B 6 KA 1/18 BH

DRsp Nr. 2018/4924

Entzug einer Zulassung als Arzt Grundsatzrüge Keine Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Ausgangsentscheidung Nichtzulassungsbeschwerde

In einem Beschwerdeverfahren geht es nicht darum, ob die angefochtene Entscheidung im konkreten Fall richtig oder falsch ist, sondern allein darum, ob sich eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt.

Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 6. September 2017 - L 3 KA 72/15 - Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe:

I