SG Karlsruhe, vom 23.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 67/04
Entzug der Zulassung zur Vertragspsychotherapeutischen Versorgung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.2006 - Aktenzeichen L 5 KA 3995/04
DRsp Nr. 2006/27564
Entzug der Zulassung zur Vertragspsychotherapeutischen Versorgung
Einem Psychotherapeuten ist die Zulassung zu entziehen, wenn keine vertragspsychotherapeutische Tätigkeit aufgenommen wird und der Psychotherapeut trotz einer mehr als zweijährigen Krankheit keinen Antrag auf Ruhen der Zulassung stellt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]