SG Nordhausen, vom 10.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 RJ 53/03
Entziehung einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse
LSG Thüringen, Urteil vom 19.07.2005 - Aktenzeichen L 6 RJ 592/04
DRsp Nr. 2008/17071
Entziehung einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse
Bei der Entziehung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 48 Abs. 1SGB X kommt es nur auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids an. Auf die Rechtmäßigkeit des Entziehungsbescheids haben spätere Rechtsänderungen oder tatsächliche Änderungen hat keine Auswirkungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]