Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 7. Juni 2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert im Berufungsverfahren wird auf 151.305,09 Euro festgesetzt.
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