BSG - Beschluß vom 31.03.2006
B 6 KA 69/05 B
Normen:
SGB V § 95 Abs. 6 ;
Vorinstanzen:
LSG Mainz - L 5 KA 17/05 - 08.09.2005,
SG Mainz, vom 26.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KA 515/04

Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit

BSG, Beschluß vom 31.03.2006 - Aktenzeichen B 6 KA 69/05 B

DRsp Nr. 2007/503

Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit

Eine Zulassungsentziehung kann auch durch Verfehlungen außerhalb der eigentlichen vertragsärztlichen Tätigkeit gerechtfertigt werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 95 Abs. 6 ;

Gründe:

I

Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Zulassungsentziehung.