SG Mainz, vom 26.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KA 515/04
Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
BSG, Beschluß vom 31.03.2006 - Aktenzeichen B 6 KA 69/05 B
DRsp Nr. 2007/503
Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
Eine Zulassungsentziehung kann auch durch Verfehlungen außerhalb der eigentlichen vertragsärztlichen Tätigkeit gerechtfertigt werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]