LSG Bayern - Beschluss vom 30.08.2007
L 12 KA 494/07 ER
Normen:
Ärzte-ZV § 21 ; GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 95 Abs. 6 ; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;

Entziehung der Zulassung eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Sofortvollzug wegen Besitz kinderpornografischer Schriften

LSG Bayern, Beschluss vom 30.08.2007 - Aktenzeichen L 12 KA 494/07 ER

DRsp Nr. 2008/8830

Entziehung der Zulassung eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Sofortvollzug wegen Besitz kinderpornografischer Schriften

Gemäß § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG kann das Gericht der Hauptsache in den Fällen, in denen Widerspruch, Anfechtungsklage oder Berufung wie hier keine aufschiebende Wirkung haben, die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dabei hat als Maßstab zu dienen, zu welchem Ergebnis eine Abwägung der beteiligten Interessen führt (hier: Zulassungsentziehung bei einem Kinder- und Jugendlichentherapeuten wegen fehlender Eignung nach rechtskräftiger Verurteilung wegen des Erwerbs kinderpornografischer Schriften). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

Ärzte-ZV § 21 ; GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB V § 95 Abs. 6 ; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;