A. Der Arbeitgeber betreibt ein Warenhausunternehmen mit Filialen in verschiedenen Orten der Bundesrepublik. Antragsteller des vorliegenden Verfahrens ist der in der Filiale Neuss gewählte Betriebsrat. Dort waren vom 13. Juni bis 12. September 1989 die Arbeitnehmerin Anita G und vom 14. April bis 13. Juli 1989 die Arbeitnehmerin Maria R aufgrund eines "Arbeitsvertrag(es) für Aushilfskräfte" beschäftigt. Frau G war für die Abteilung Verkauf als SB-Kassiererin, Frau R für die Abteilung Verkauf als Auffüllerin eingestellt.
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