Der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 30.07.2015 wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten der Antragsgegner zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|