Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Mai 2009 - 7 Sa 726/08 - aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten in einem Folgeprozess darüber, ob die Beklagte wegen Annahmeverzugs in einem zwischen ihr und dem Kläger bestehenden Arbeitsverhältnis verpflichtet ist, arbeitsvertragliche Vergütungsansprüche aus dem Zeitraum von April bis Dezember 2007 zu zahlen.
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