Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 4.800,- EUR festgesetzt.
Die Kläger begehren die Zahlung einer Entschädigung wegen der Dauer des Entschädigungsklageverfahrens - L 37 SF 116/14 EK AS - (Ausgangsverfahren).
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