Das beklagte Land wird verurteilt, dem Kläger eine Entschädigung von 700,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.01.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 3/4, das beklagte Land zu 1/4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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