LSG Thüringen - Beschluss vom 24.05.2005
L 6 B 25/05 SF
Normen:
ZuSEG § 15 Abs. 2 § 15 Abs. 5 § 15 Abs. 6 ;
Vorinstanzen:
SG Meiningen - S 3 SF 771/03 SB - 31.01.2005,

Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, Beendigung der Zuziehung eines Sachverständigen, Fristverkürzung

LSG Thüringen, Beschluss vom 24.05.2005 - Aktenzeichen L 6 B 25/05 SF

DRsp Nr. 2008/17078

Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, Beendigung der Zuziehung eines Sachverständigen, Fristverkürzung

1. Bei einer Untersuchung durch einen Sachverständigen liegt die Beendigung der Zuziehung nach § 15 Abs. 2 ZuSEG mit der Entlassung vor. 2. Eine zusätzliche Fristverkürzung aus Vertrauensgesichtspunkten kommt angesichts der Verjährungsfrist des § 15 Abs. 6 ZuSEG nicht in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ZuSEG § 15 Abs. 2 § 15 Abs. 5 § 15 Abs. 6 ;
Vorinstanz: SG Meiningen - S 3 SF 771/03 SB - 31.01.2005,